Lizenzbedingungen für die Nutzung von Fotografien für Zeichnungen

 

§1 Nutzungsrecht: Der Zeichner erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung eines ausgewählten Bildes ausschließlich zum Zweck der Erstellung eines einzelnen physischen Kunstwerks (z. B. Zeichnung oder Malerei).

§2 Honorar: Für die einmalige Nutzung eines Bildes wird ein pauschales Honorar in Höhe von 190 € fällig. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Zahlung des Honorars eingeräumt. Die Zahlung ist vor Beginn der Nutzung zu leisten.

§3 Nutzungsdauer: Die Lizenz zur Nutzung des Bildes gilt für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Zahlungseingangs.

§4 Nutzungsumfang: Die Nutzung des zur Verfügung gestellten Bildes ist ausschließlich auf die Erstellung eines einzelnen physischen Originalkunstwerks beschränkt. Es ist dem Zeichner nicht gestattet, Kopien, Drucke oder digitale Reproduktionen des erstellten Kunstwerks anzufertigen, das Kunstwerk in anderen Medien oder Formaten zu verwenden oder das zugrundeliegende Bild in anderen Projekten oder Kontexten zu nutzen, sofern hierfür nicht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vorliegt. Der Verkauf ist ausschließlich auf das Originalkunstwerk beschränkt; jegliche darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.

§5 Copyright-Hinweis: Das fertige Kunstwerk ist mit dem Hinweis „Gezeichnet/Gemalt nach einem Foto von Julian Rad“ zu kennzeichnen – entweder direkt am Werk oder bei jeder Veröffentlichung, beispielsweise online, im Druck oder bei Ausstellungen.

§6 Weitere Nutzung: Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere für kommerzielle Zwecke wie Druck, Werbung, Publikationen, Merchandise oder digitale Medien, ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt vorab eine schriftliche Genehmigung vor. Solche Genehmigungen können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein.

§7 Beschränkung der Veränderung: Eine inhaltliche Veränderung des Kunstwerks oder die Darstellung des zugrunde liegenden Bildes in einem anderen Kontext ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

§8 Hinweis zur Bildauflösung: Das zur Verfügung gestellte Bild ist nicht hochauflösend. Eine hochauflösende Version kann auf Wunsch gegen eine zusätzliche Gebühr von 100 € bereitgestellt werden.

§9 Urheberrechte: Die Urheberrechte an allen Bildern verbleiben ausschließlich bei mir (Julian Rad). Dem Zeichner wird lediglich ein einmaliges, eingeschränktes Nutzungsrecht gemäß dieser Vereinbarung eingeräumt. Eine Übertragung oder Abtretung des Urheberrechts ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 19 UrhG). Der Zeichner verpflichtet sich, meine Rechte am geistigen Eigentum zu respektieren und nicht zu verletzen.

§10 Nichtübertragbarkeit: Die eingeräumte Lizenz ist personengebunden, nicht übertragbar und darf nicht unterlizenziert oder an Dritte weitergegeben werden.

§11 Vertraulichkeit: Alle im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§12 Schadensersatz: Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Zeichner für alle daraus entstehenden Schäden, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen oder der unrechtmäßigen Nutzung meines geistigen Eigentums.

§13 Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften: Der Zeichner verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildes sowie der Erstellung und Verwertung des Kunstwerks.

§14 Bestätigung der Volljährigkeit: Der Zeichner bestätigt, dass er volljährig und rechtsfähig ist und berechtigt, diese Vereinbarung rechtsverbindlich abzuschließen.

§15 Rücktrittsrecht: Sofern der Zeichner als Verbraucher handelt und diese Vereinbarung im Fernabsatz, beispielsweise per E-Mail oder über eine Website, abgeschlossen wurde, besteht gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, sofern die Leistung nicht bereits vollständig erbracht wurde. Nach Übermittlung des Bildes entfällt das Rücktrittsrecht.

§16 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§17 Gerichtsstand und anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, Österreich.