Lizenzbedingungen für die Nutzung von Fotografien für Zeichnungen
§1 Nutzungsrecht: Der Zeichner erhält das nicht-exklusive Recht, das ausgewählte Bild ausschließlich für die Erstellung einer einzelnen Zeichnung zu nutzen.
§2 Honorar: Für jede Verwendung eines Bildes zur Erstellung einer Zeichnung wird ein festes Honorar in Höhe von 190€ erhoben. Das Honorar ist vor Beginn der Nutzung fällig.
§3 Nutzungsdauer: Die Lizenz zur Nutzung des Bildes für die Erstellung der Zeichnung gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Datum der Zahlung des Honorars.
§4 Nutzungsumfang: Die Nutzung des Bildes ist ausschließlich auf die Erstellung einer einzelnen Zeichnung beschränkt. Es ist dem Zeichner nicht gestattet, Kopien des Kunstwerks anzufertigen oder das Bild für andere Zwecke zu verwenden, es sei denn, es liegt eine separate schriftliche Vereinbarung vor. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass nur das Originalkunstwerk verkauft werden kann.
§5 Copyright-Hinweis: Der Zeichner ist verpflichtet, das Kunstwerk, das auf einem meiner Bilder basiert, mit dem Hinweis „Gemalt/Gezeichnet nach einem Foto von Julian Rad“ zu kennzeichnen.
§6 Weitere Nutzung: Jegliche weitere Nutzung des Bildes für andere Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kommerzielle Veröffentlichungen, Werbung oder Merchandising, bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung und kann zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.
§7 Beschränkung der Veränderung: Der Zeichner verpflichtet sich, das Kunstwerk nicht zu verändern, um das Bild in einem anderen Kontext darzustellen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung.
§8 Hinweis zur Bildauflösung: Das Bild wird nicht in hochauflösender Qualität zur Verfügung gestellt. Sollten Sie jedoch eine hochauflösende Version des Bildes wünschen, ist dies gegen eine Gebühr in Höhe von 100€ möglich.
§9 Urheberrechte: Die Urheberrechte an allen Bildern bleiben in meinem Besitz. Die Lizenz gewährt dem Zeichner lediglich das Recht zur einmaligen Nutzung der Bilder gemäß den festgelegten Bedingungen und schränkt meine Rechte als Urheber nicht ein. Der Zeichner verpflichtet sich, meine Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich des Urheberrechts am Bild, zu respektieren und nicht gegen diese zu verstoßen.
§10 Nichtübertragbarkeit: Die Lizenz ist nicht übertragbar und darf nicht unterlizenziert oder an Dritte weitergegeben werden.
§11 Vertraulichkeit: Jegliche Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung ausgetauscht werden, gelten als vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§12 Schadensersatz: Der Zeichner ist haftbar für jegliche Schäden, die durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen des Urheberrechts oder Verletzungen meiner Rechte an geistigem Eigentum.
§13 Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften: Der Zeichner verpflichtet sich dazu, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Rechtsvorschriften einzuhalten, die mit der Nutzung des Bildes oder des Kunstwerks in Zusammenhang stehen.
§14 Bestätigung der Volljährigkeit: Der Zeichner bestätigt hiermit, dass er volljährig ist und die Befugnis besitzt, diese Vereinbarung einzugehen und die darin festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen.